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Neue Verkehrsbestimmungen und strenge Strafen in Italien

22. Juli 2003
Wie der ÖAMTC mitteilt, brechen im beliebten Urlaubsland für Verkehrssünder schwere Zeiten an: In Italien ist am 1. Juli eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten.

Diese sieht unter anderem eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf dreispurigen Autobahnen von 130 auf 150 Stundenkilometer vor. Bei starkem Regen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 110 km/h.

Die Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung hat dazu geführt, dass die Polizei verstärkt kontrolliert. "Obwohl das italienische Verkehrsministerium einen Monat Übergangsfrist bei der Exekution dieses Gesetzes angekündigt hatte, wird bereits jetzt schon eifrig von der Exekutive abgestraft", erklärt ÖAMTC-Touristiker Thomas Dürnsteiner. Die Wahrscheinlichkeit bei einem Verkehrsdelikt erwischt zu werden, steigt somit.

Schon eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 Stundenkilometern kann in Italien teuer kommen: Die Mindeststrafe beträgt 140 Euro. In Österreich bezahlt man fürs gleiche Delikt zwischen 21 (Organmandat) und 726 Euro (Höchststrafe). Verbotenes Überholen wird in Italien ab 70 Euro geahndet. In Österreich kann gefährliches Überholen bis zu 2.180 Euro und den Führerschein kosten. Ebenfalls mindestens 70 Euro Strafe macht es aus, wenn man bei Rot über die Kreuzung fährt. In Österreich sind bis 726 Euro fällig, wenn niemand gefährdet oder behindert wird.

Das Einschalten des Abblendlichtes ist in Italien seit vergangenem Sommer verpflichtend. Motorrad- und Mopedfahrer müssen immer mit eingeschaltenem Abblendlicht unterwegs sein, für Autofahrer gilt dies tagsüber nur auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Datum der letzten Änderung: 24.1.2005

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