Danach soll künftig das Verfälschen von Kilometerständen als solches unter Strafe gestellt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries war durch einen Bericht in der ADAC Motorwelt auf den untragbaren Zustand aufmerksam geworden, dass es derzeit keine juristische Handhabe gegen derartige Manipulationen gibt. Bisher macht sich nur strafbar, wer beim Verkauf eines Fahrzeugs den Eindruck erweckt, der gefälschte Tachostand entspreche der tatsächlichen Kilometerleistung.
Das Straßenverkehrsgesetz wird durch den Paragraphen 22 b ergänzt, nach dem 'Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen', bestraft werden können. Darüber hinaus wird es auch verboten, Computer-Programme herzustellen, die zur Verfälschung von Messdaten dienen. Auch der Werbung der 'Tachojustierer' in Zeitungen und im Internet ist mit der Neuregelung der Boden entzogen, da bereits das Angebot einer rechtswidrigen Dienstleistung unzulässig ist
Der ADAC begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich, da eine Gesetzesänderung nach Ansicht des Automobilclubs derzeit die einzig wirksame Möglichkeit ist, dem immer stärker werdenden Boom der Tachomanipulation zu begegnen.
Datum der letzten Änderung: 25.4.2005
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